Private Arbeitsvermittlung
Wir vermitteln Sie nach Ihrem Profil und realisierbaren Wünschen, in Stellen nach Österreich und Deutschland.
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Die Hauptaufgabe einer Stellenvermittlung ist die rasche und nachhaltige Integration von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt sowie die möglichst optimale Besetzung der Stellen.
Mitglied im BUND PRIVATER ARBEITSVERMITTLER e. V.
Für Arbeitgeber
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Wir unterstützten Sie bei Ihrer Mitarbeitersuche, ob Fachkraft, Hilfskraft oder Führungskraft.
Wir entlasten Sie und Ihre Personalabteilung. In unserer Datenbank befinden sich viele ausgesuchte Bewerber die aktuell eine Stelle suchen. Alle weiteren Gespräche führen Sie direkt mit Ihrem neuen Mitarbeiter. Wir benötigen lediglich den Stand der Vereinbarung.
Personalsuche
Herzlich willkommen bei Stellenconnect
Unsere Dienstleistung im Kurzüberblick
Für Jobsuchende mit Vermittlungsgutschein

Eine absolut kostenlose Vermittlung in Ihren neuen Arbeitsplatz, können wir Ihnen mit einem Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit anbieten. Wurden Sie arbeitslos oder sind Sie HartzIV Empfänger, können Sie einen Vermittlungsgutschein bei Ihrer Agentur für Arbeit oder ARGE beantragen.
Der Vermittlungsgutschein gilt zur Rückführung von bisher Arbeitslosen aber
auch HartzIV-Empfängern in den ersten Arbeitsmarkt. Ein Rechtsanspruch auf
einen Gutschein besteht wenn Sie mind. zwei Monate Arbeitslosengeld
erhalten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitsamt oder kontaktieren Sie
uns, wir informieren Sie gerne und unverbindlich.
Information Vermittlungsgutschein
Aus dem jetzigen Vermittlungsgutschein wird ein neuer Vermittlungsgutschein und dieser nennt sich Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS).
Was ändert sich zum 01.04.2012?
Neu und entscheident für viele Arbeitssuchenden ist das der Vermittlungsgutschein schon nach ermessen ab den ersten Tag der Arbeitslosenmeldung nach dem Ermessen der Arbeitsagentur, ausgehändigt werden kann. Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug haben ALG-I-Empfänger einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein.
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können nach dem Ermessen des Arbeitsvermittlers des Jobcenters / der Optionskommune den Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten.
Nichtleistungsbezieher erhalten erstmals den Vermittlungsgutschein, dieser wird wie für Hartz-IV-Empfänger nach dem Ermessen des Leistungsträgers erteilt.
Achten Sie jedoch auch auf den
Wie geht es weiter ? Senden Sie uns einfach unverbindlich Ihre
Unterlagen, Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnis und ggf. eine Kopie
des Vermittlungsgutscheines.
Für Jobsuchende ohne Vermittlungsgutschein
Wir werden aber auch tätig sollten Sie als Jobsuchender noch keinen oder keinen Gutschein erhalten. Fachkräfte können teilweise kostenlos vermittelt werden, schreiben Sie uns einfach eine Email wir werden Sie gerne informieren.
Erst nachdem wir Ihnen einen Arbeitsplatz vermittelln konnten erlauben wir uns eine einmalige Pauschale zu berechnen. Ihren Arbeitsvermittlungsauftrag können Sie einfach online erteilen
www.stellenconnect.de/auftrag-zur-vermittlung/
Wie geht es weiter:
Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen, Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnis und ggf. eine Kopie des Vermittlungsgutscheines. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Alle Bewerber und Arbeitgeber werden persönlich durch einen Mitarbeiter betreut um die bestmögliche Erfolgschance zu erreichen und um zielgenau zu vermitteln. Zögern Sie nicht und nutzen Sie Ihre Chance.
Anfragen unter:
info@stellenconnect.de





